Ich habe das dem Arbeitsamt mitgeteilt und trotzdem weiterhin Arbeitslosengeld 2 bekommen. ... Wenn ich jetzt erneut einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stelle, verliere ich dann die vorherigen Ansprüche? ... In einem öffentlichen Forum bekam ich folgenden Tipp: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_X/28.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 28 SGB X: Wiederholte Antragstellung">§ 28 SGB X</a> Wiederholte Antragstellung Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist.