Hallo, Ich bin Krankenschwester,war berufstätig, habe nach Elternzeit meine Arbeitsstelle selbst gekündigt weil ich 2 kleine Kinder habe und keine Schichtarbeit und Nachtwachen machen kann .Bin jetzt arbeitslos gemeldet..Ich kann wegen meiner Kinder nur Teilzeit vormittags arbeiten was in meinem Beruf kaum möglich ist,bin also kaum vermittelbar.Habe bei Agentur für Arbeit nachgefragt ob ich eine Umschulung/ Weiterbildung zur Heilpraktikerin machen kann,habe auch eine sertifizierte Schule gefunden, daraufhin haben die mich beim Psychologischen Dienst begutachten lassen ( Ergebnis positiv)Danach aber habe ich eine Ablehnung bekommen (auch schriftlich)mit der Begründung ich zitiere - " Nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen, die in §77 (1) SGB3 geregelt sind, ist eine Förderung in Ihrem Fall nicht möglich, da der Arbeitsmarkt in Ihrem gewünschten Beruf als Heilpraktikerin nicht gegeben ist, und daher eine berufliche Eingliederung nicht zu erwarten ist. ... Meine Frage ist: Handelt es sich hier um eine übliche Ablehnung auf die es sich lohnt, ein Widerspruch zu schreiben oder bezahlt das Arbeitsamt grundsätzlich keine Weiterbildungen die auf eine Selbstständigkeit hinauslaufen?