Übernahme Heilmittelkosten
vom 8.2.2011
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Bei Ihnen besteht ein Zustand, der der Behandlung bedarf. ... Nun meine Frage: In wie weit ist es rechtens, daß ich die Kosten der Schiene übernehmen muss, nur weil mein Arzt eine Schiene gewählt hat, die nicht im Heilmittelverzeichnis steht (vgl.§ 12 SGB V Abs.(1))? ... Oder muß ich den damals zuständigen, mich behandelnden Arzt "zur Rechenschaft ziehen"?