Sehr geehrte Damen und Herren, ich, mit einer eingetragenen Grundschuld ( Arrest- und Sicherungshypothek) vor dem Insolvenzverfahren - Haus mit 4 Eigentumswohnungen,(jetzt 1. Rang ) warte seit nunmehr 8 Jahren, dass sich der Insolvenzverwalter die Mühe macht, diese Immobilie zu verwerten - angeblich hat er nun im Dezember 2012 Schritte unternommen - um diese Immobile zu verwerten - all die Jahre wußte niemand , dass es diese Immobile gibt, geschweige ein Wertgutachten in Auftrag gegeben - jetzt hat einer der Gläubiger ein RA beantragt, (beim Insolvenzgericht ),dass díe Person die in Insolvenz gegangen ist, keine Restschuldbefreiung bekommt, mit der Begründung, d. der Insolvenzverwalter Immobilenverschleppung macht. Nun meine Frage - das Gebäude hat ( In der Insolvenz ) bisher Mieteinnahmen von ca. 12.000,-- €pro Jahr erwirtschaftet,also 96.000,-- € - wem gehören diese Gelder - stehen nicht mir diese als Grundschuldgläubigerin zu ( ich stehe im Grundbuch mit Zinsen und Zinseszins )meine Forderung beläuft sich auf ca. 130.000,-- € .