Es liegt ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 vor, nach dem ein "Abstand zum benachbarten Grundstück von mindestens 3,0m einzuhalten ist". ... Dies führte dazu, dass wir unser Haus um ca. 70 cm. tiefer als ursprünglich geplant bauenmussten, die Garagenhöhe wurde dadurch ebenfalls auf ein Minimum reduziert, die Raumhöhen sämtlicher Etagen mussten verringert werden, vor allem haben wir im obersten Stockwerk einen unsinnigen 30cm Rücksprung an der Aussenwand, der nicht nur sehr unschön aussieht, sondern auch im Inneren die Nutzung der Sauna erheblich beeinträchtigt. Also sehr viele Kompromisse, und das bei einem sehr teuren Haus.