Bestandsschutz für Treppenhaus in Mehrfamilienhaus bei Ausbau Spitzboden
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Nutzungsänderung: Da wir aufgrund des fehlenden zweiten Fluchtwegs keine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung des Spitzbodens als Wohnraum bekommen würden, ist dieser Teil nur offen als Lagerraum deklariert. Bedarf es dafür überhaupt eines Antrags auf Nutzungsänderung, da ja bereits zuvor der Spitzboden als Boden deklariert war? ... Wenn nicht, könnten wir die Baugenehmigung akzeptieren und diesen Passus einzeln anfechten, um den Baufortschritt nicht weiter aufzuhalten?