Grund: Es stellt sich heraus, dass der Bauträger - zugleich Architekt - gegen Bauauflagen (in erster Linie andere farbliche Fassadengestaltung) verstoßen hat. Daraufhin wurde ein Bußgeld in Höhe von 80.000,- Euro verhängt, wogegen der Bauträger Widerspruch eingelegt hat, der aber abschlägig beschieden wurde. ... Die Befürchtung der Eigentümer ist die: Kann das Bauamt - falls alle Eigentümer im Grundbuch eingetragen wären und der Bauträger nicht mehr Besitzer des Gebäudes ist - eines Tages (wenn der Rechtstreit vielleicht in 2 - 3 Jahren positiv für das Amt ausgeht) die Eigentümer dann als Ansprechpartner für Änderungen am Gebäude in den genehmigten Zustand heranziehen, d.h. , die Eigentümer müssten dann die Kosten tragen, die durch Nacharbeiten entstehen, um das Haus in den genehmigten Zustand zu bringen.