guten morgen,ich habe am 26.06.04 einen honda s2000 in einem renomierten autohaus gekauft.auslieferung des jetzt 5jahre alten fahrzeugs war der 02.07.04. am 25.07, war ich das 1.mal in der werkstatt des autohauses und habe auf ein geräusch unter dem motorblock und der hinterachse hingewiesen.eine angebliche prüfung ergab nichts.im abstand von jeweils ca 3 monaten wurde ich jeweils wegen dem gleichen problem dort vorstellig.jetzt am 21.06.05, vor ablauf der gebrauchtwagengarantie, letztmalig.diesmal stellte sich heraus das es sich dabei um einen getriebeschaden handelt,kosten ca 800 euro die ich zu tragen hätte.in der historie des fahrzeugs ist beschrieben, das ich auf den fehler hingewiesen habe, laut dem wekstattleiter.aber damals waren die geräusche angeblich nicht so gut zu hören. nun meine frage: läuft diese reperatur unter der gebrauchtwagen garantie, muß ich die kosten voll oder anteilig tragen? oder reicht die meldung des schadens, da das getriebe von beginn an defekt gewesen sein muß... mit freundlichen grüßen