Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mit großem Interesse habe ich folgendes Urteil gelesen: Landgericht München I Az.: 6 O 12298/02 Urteil vom 25.06.2004 Unser Problem ist nun folgendes: Mein Mann hat am 21.09.08 ein gebrauchtes KFZ von einem KFZ-Händler, der als Privatperson agiert, gekauft. Der Wagen war zugelassen auf den Namen des Vaters, gesehen haben wir den Vater nie, verkauft worden ist uns der Wagen von seinem Sohn. Der Wagen ist angeblich aus zweiter Hand, hatte also bereits zumindest einen Vorbesitzer, der allerdings zwischenzeitlich verstorben ist, am 06.11.03 ist ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wurde auf den Namen des Vaters des jetzigen Verkäufers.