Sehr geehrte Herrschaften, ich wende mich mit einem sehr heiklen Thema an Sie. Wenn ein Rechtsanwalt bei einem Autohändler ein Fahrzeug erwirbt, den Kaufvertrag ohne Wissen des Händlers, auf einen falschen Vornamen ( vermutlich den des Vaters ), aber mit der Adresse seiner Kanzlei ausschreiben lässt und diesen selber unterschreibt ( ohne Vermerk i.V. oder i.A. ), liegt hier nicht eine Urkundenfälschung vor? Da offensichtlich das Auto für die Kanzlei gekauft wurde, hätte der Händler doch bei Bekanntgabe, dass der Kunde ein Rechtsanwalt etc.... ist, die Gewährleistung ausschliessen können?