sehr geehrte damen und herren, wir haben unsere immobilie an einen bäcker verpachtet, der darin ein cafe betreibt. das pachtverhältnis begann vor ziemlich genau einem jahr. wir haben einen pachtvertrag mit einem jahr und 4 wochen kündigungsfrist vereinbart. vor ca. 6 wochen ereignete sich ein versicherungsfall, ein kunde verletzte sich vor dem gebäude an einer beschädigten regenrinne, die am kundenparkplatz entlang verlief und anscheinend schon länger defekt war. unser pächter meldete sich diesbezüglich nicht bei uns, dass diese defekt sei und diese wohl auch schon monate kaputt sei. nun ist ein kunde darüber gefallen und hat sich verletzt. der pächter möchte diesen fall aber nicht seiner versicherung melden. er hat aber laut pachtvertrag seine verkehrssicherungspflicht verletzt. wir konnten das nicht wissen, da wir 200 km weg entfernt wohnen. wir haben vor, das haus zu verkaufen und haben darum einen nachtrag zum pachtvertrag angefertigt, in dem die kündigungsfrist für jede partei 3 monate zum monatsende beträgt. da sich nun dieser fall ereignete, haben wir uns entschlossen, noch 3 zusätzliche klauseln in diesen nachtrag aufzunehmen. in diesen steht, dass der pächter die ansprüche des geschädigten übernehmen muss und für die zukunft dafür zu sorgen hat, sich rechtzeitig bei uns zu melden. als dritter punkt schrieb ich, dass wenn der pächter dieser forderung nicht nachkomme, endet das bestehende pachtverhältnis fristerecht zum 15.4.2015 diesen nachtrag habe ich per einschreiben gesendet und wurde am 13.3.2015 zugestellt. nun hat sich der pächter geäußert, er werde dieser forderung nicht nachkommen. er werde auch der kündigung nicht nachgehen, da diese nicht wirksam sei. er hätte ebenfalls einen anwalt konsultiert. ist das so richtig?