Auftragsverhältnis gem. § 665 BGB mit resultierender Beweislastumkehr
Meine Frage ist folgende: Ist die Beweislastumkehr nach Baumgärtel noch "aktuell" , es handelt sich um Reichsgericht 1922, oder gibt es eine Rechtsprechung (BGH oder OLG), Rechtsquelleo.ä. die o.g. mit der Beweislastumkehr (zu Gunsten des Auftraggebers) "überholt" hat? Ich hätte die Bitte, daß nur eine Anwältin/Anwalt meine Frage beantwortet, die/der mit "Baumgärtel" schon zu tun hatte bzw. mit der Frage der Beweislastumkehr bei Nichtausführung eines Auftrages versiert ist.