Allgemeines Vertragsrecht / Werksvertrag
vom 23.9.2015
73 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Da ich jedoch die jetzt bestehende Tätigkeit in dieser Form als Projektauftrag nie angenommen hätte, stellt sich mir die Frage, ob ich hier Aussicht auf eine Schadenersatzforderung habe, da ich, nach einigen Recherchen beim auftraggebenden Kunden Bayer, offensichtlich bewusst getäuscht wurde, da das Unternehmen, welches hier die "falsche" Projektbeschreibung herausgab und auch mit mir das Vorgespräch führte, extreme personelle Probleme hat, Ihren Auftrag (Managed Services) gegenüber dem Kunden Bayer zu erfüllen, da hier erheblich mehr Personal mit meiner Qualifikation notwendig ist, als man stellen kann. Nochmal meine Frage: Besteht nunmehr aufgrund der falschen Beauftragung meinerseits ein Schadenersatzanspruch?