Nach Gebrauchtwagenkauf Unfallschaden entdeckt
vom 10.11.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Auch ihm wurde das Fahrzeug von seinem Verkäufer, laut noch vorhandenem Kaufvertrag, als unfallfrei verkauft. ... Daher ist mein Bestreben, das ich von dem Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben kann. Der Verkäufer hat schon signalisiert, dass er das Fahrzeug nicht zurücknehmen möchte, da er selber über den Zustand nichts wusste.