Aber am 04.06.2021 schicktete uns der Anwalt per Email, dass er seine Honoranforderung von 713,76 Euro haben möchte, weil er behauptete, dass das Gericht ihn mitteilte, dass meine Ehefrau entgegen ihrer Zusicherung keine Beratungshilfe für seine außergerichtliche Geschäftsbesorgung erteilte, sondern vielmehr mir den Lebensgefährten, der im Verhältnis zur Gegenpartei allerdings nicht Mietvertragspartei ist, somit habe ich keinen eigenen Ansprüche gegen den Vermieter. ... Ich dachte die Beste Lösung ist ein Anwalt zu fragen. Jetzt habe ich paar Fragen - Soll nicht der Anwalt diesen Betrag zahlen, weil er der Verantwortliche ist?