Dieser Bauträger B kommt nun mit der Forderung auf mich zu, einen im Grundstück liegenden Regenwasserkanal auf meine Kosten verlegen zu lassen, um die Bauausführung zu ermöglichen. ... Die Ausführungen hierzu im Kaufvertrag: - Im Abschnitt 18 ist eigens vermerkt, daß bei erforderlicher Kanalverlegung zur Durchführung der Bauarbeiten im Grundstück 5 die Kosten hierfür ausschließlich vom Bauträger A aufzubringen sind. - Des weiteren ist im Abschnitt 03 (Gewährleistung) angeführt, daß die innere Erschließung (Versorgungsleitungen) ausschließlich Sache des Käufers ist. - Im Abschnitt 06 (Auflassung und Übergabe) ist festgeschrieben, daß vom Tag der Übergabe an der Käufer sämtliche Lasten und die Gefahr trägt. - Außerdem ist im Vertrag vermerkt, daß dem Käufer der Erschließungszustand genau bekannt ist, und daß alle Erschließungs- und Anschlußkosten und Anliegerbeiträge, die im Zusammenhang mit der Bebauung stehen, vom Käufer zu tragen sind.