Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider haben Sie keine Rücktrittsmöglichkeit, da die Kündigung der Wohnung nicht von dem Möbelhaus zu verantworten ist und diesem daher nicht zur Last fallen darf. Dass die Küche nur aus Standart-Modulen besteht, ist hierbei unbeachtlich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Besteht eine rechtliche Möglichkeit den Vermieter an den Kosten für die Küche zu beteiligen, da die Wohnung aufgrund eines Baumangels nicht mehr bewohnbar ist.
Sehr geehrte Ratsuchende,
dies ist möglich, wenn die Wohnung objektiv unbewohnbar ist und Sie objektiv gezwungen waren, zu kündigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt