Einseitige AGB Änderung B2B
vom 10.9.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Sollte der Vertrag sich in einem Jahr verlängern, dann erhalte ich eine "wiederkehrende Provision" für alle weiteren Vertragsverlängerungen. In den gültigen B2B AGB steht folgendes (es gibt auch sonst keine Klausel über Änderung/Einstellung des Programms): Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Programm gegenüber dem Partner nach eigenem Ermessen zu beenden, zu stornieren, auszusetzen oder abzulehnen, z.B. bei Verdacht auf widerrechtliche Handlungen oder Vertragsbrüche.