Es wird darauf hingewiesen, dass – was in dervorgerichtlichen Korrespondenz offenbar grundlegend verkannt wird – dem Käufer ein Wahlrecht zwischen den ihm gesetzlich zustehenden Mängelgewährleistungsansprüchen gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln">§ 437 BGB</a> zusteht; der Verkäufer kann den Käufer nicht auf eine Rückgängigmachung des Vertrages verweisen. 1.3. ... Bin ich im Recht? ... Bitte um Hilfe, denn ich weiß wirklich nicht weiter, bin erst frische 20 Jahre alt und verdiene noch kein eigenes Geld.<!