AGB - EU Wagen bestellt, Liefertermin verstrichen, Minderung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe mir am 15.06.2011 ein neuen EU Wagen bestellt.Laut meines Vertrages war eine unverbindliche Lieferzeit von ca.2 Monaten vorgesehen.nach 6 Wochen Über meinen Liefertermin hinaus habe ich bei dem Händler angerufen u gefragt was denn mit meinem Auto sei..Er sagte mir das er erst im Ausland anrufen muss und nachfragt und sich dann bei mir meldet..seit Gespräch sind jetzt auch schon wieder 2 Wochen vergangen.. ... Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschaden, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlassigkeit der Verkäufers auf 5% des vereinbarten Kaufpreises. nun meine frage: heißt das jetzt das ich den kaufpreis auf jeden Fall um 5% mindern kann?