Vertragsbedingungen für Handyflat zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß: kostenlos ins Festnetz, zu Vodafone 29 Cent, zu anderen Mobilfunkanbietern 29 Cent usw. die AGB zum Vertrag sagen unter "Entgelte" folgendes aus: "... 3.2. ... Die Überprüfung der vom Anbieter gestellten Rechnungen ergab, daß die Leistungen nach wie vor zu den alten Bedingungen abgerechnet wurden. dies wurde reklamiert mit Verweis auf die AGB, nr. 3.2 (siehe oben), wonach sich der Anbieter vorbehält, Nutzungsabhängige Entgelte durch aktuelle Preislisten festzusetzen und mir eine Preisliste zugegangen sei, die das Datum "gültig ab 1.2.2010" hat. es wurde damit von mir gefordert: Die Rechnungen für Leistungen ab 1.2.2010 sind deshalb an die gültige Preisliste anzupassen. ... Die bisher gültige Preisliste ist unter den in meinem Kundenbereich abrufbaren AGB und Preislisten nicht mehr aufzufinden. mehrmalige Anfrage und weitere Detaillierung der Sachlage, an den Anbieter wird vom Anbieter jedes mal zurückgewiesen, mit der Begründung, ich müsste einen Tarifwechsel durchführen und nur dann würden die neuen Preise gelten (der Tarifwechsel hat eine neue Vertragslaufzeit von weiteren 24 Monaten zur Folge) auch Hinweise auf einseitig zugunsten des Anbieters formulierte AGB und die Frage, warum es 3.2 der AGB überhaupt gibt, wenn Preisänderungen nur durch einen Tarifwechsel zustandekommen wurde nicht beantwortet.