Sehr geehrte Damen und Herren, am 06.10.2020 hatte ich eine Immbilie besichtigt zu deren Kauf ich mich entschlossen habe. Am Tag der Besichtigung hatte ich mit dem Makler die folgende Vereinbarung über seine Provision getroffen: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei Ankauf der Immobilie zahlt der Auftraggeber an den Makler für die von ihm erbrachten Leistungen unbeschadet vermittelnder Tätigkeit für den Verkäufer eine Provision von 5,00 % zzgl. der gestzlichen MWST von zurzeit 16 %, mithin insgesamt 5,80 % des Kaufpreises. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Da der Kaufvertrag in 2020 aufgrund verschiedener Verzögerungen von Verkäuferseite nicht mehr zustande kam sondern erst im Februar 2021 verlangt der Maker jetzt aufgrund des geänderten MWST-Satzes von 16 % auf 19 % zum 01.01.2021 5,95 % Provision von mir. ... Ebenfalls hatte ich einen Artikel des Immobilien Verband Deutschland (IVD) indem der Leiter der Abteilung Steuern Hans-Joachim Beck genau auf dieses Thema eingeht.