Meine Anwalt möchte eine Honorarvereinbarung, folgende Punkte möchte ich abklären: xxx verpflichtet sich, die Wahlanwaltsgebühren des RA xxx in dem familiengerichtlichen Verfahren auf Anteilsfeststellung zu tragen. Diese Kosten werden nicht über Verfahrenskostenhilfe abgerechnet. ... Nun meine Frage: Laut Prozesskostenrechner komme ich auf folgendes: Eigene Anwaltskosten: 5.506,73 Fremde Anwaltskosten: 5.506,73 Gerichtskosten: 4.179,00 Gesamtsumme: 15.192,46 Muss ich die fremden Anwaltskosten ebenfalls tragen, werden die am Ende erstattet Mit der Vereinbarung welche mit Anwalt möchte, hab ich keinerlei Sicherheit wieviel er am Ende abrechnet, soll ich eine Honrarsumme vereinbaren?