Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wer soll das bezahlen?

| 17. März 2015 19:14 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Nelsen

Zusammenfassung

Honorarvereinbarung im Arbeitsrecht

Wegen einer ungerechtfertigten Kündigung während der Schwangerschaft (Monatsgehalt Brutto ca. 1450€) mussten wir einen Anwalt einschalten. Seine Honorarvereinbarung: Anwaltsstunde 290€, zzgl. Sekretariat pro Anwaltsstunde 60€. Auto 0,90€/km. Alles zzgl. MwSt. Dazu der Passus, dass er auf jeden Fall mind. den 2-fachen Satz des RVG in Rechnung stellen wird.
Als Laien und voller Vertrauen unterschrieben wir, da wir von einem Profi (nur Arbeitsrecht) erwartet haben, dass er das Problem schnell und zügig klärt. Aber die Bearbeiteter wechselten und es zieht sich alles in die Länge.
Gestern kam eine Rechnung über eine Pauschale von schlappen 9.000€, die wir innerhalb von 7 Tagen zu begleichen haben. Der Streitwert liegt eigentlich bei ca 5.000 €.
Da wir dieses Geld niemals in so kurzer Zeit (ein Verdiener, 1 Erziehungsurlaub, 2 Kinder) und auch nicht in der Höhe auftreiben können, stehen wir recht hilflos da.
1. Muss uns der Anwalt Ratenzahlung einräumen?
2. Können wir dem Anwalt das Mandat entziehen, was wird dann mit den laufenden Verfahren?
3. Macht eine Fortsetzung des Rechtstreites überhaupt Sinn
4. Können wir uns gegen die überzogenen Kosten irgendwie wehren?

Was sollen wir tun? Bank überfallen fällt aus :-)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Leider kann ich Ihnen keine allzu große Hoffnungen machen, da Sie mit dem Rechtsanwalt einen Vertrag über die Vergütung geschlossen haben. Zu Ihren Fragen:

1.
Nein.

2.
Ja, Mandatskündigung ist möglich; das Verfahren geht dann weiter. Das Honorar für den bisherigen Rechtsanwalt müssen Sie aber trotzdem bezahlen. Sie können sich dann entweder selber verteidigen (nur erste Instanz) oder einen anderen Anwalt beauftragen (denn Sie dann aber auch noch bezahlen müssen).

3.
Da Sie sich nach eigenen Angaben gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wenden, sind Ihre Aussichten ja offenbar gut, sofern Sie an eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz interessiert sind. Sollte eine Abfindung ausgehandelt werden können, so hilft auch dies.

4.
Soweit ich Sie verstanden habe, entspricht die Abrechnung den vertraglichen Vorgaben, also insbesondere dem Stundenhonorar des Anwalts. Die Kosten sind also vertragsgemäß.
Sie sollten zunächst die Abrechnung ans ich prüfen, insbesondere die Stundenanzahl. Bei einem Honorar von wenigstens EUR 9.000,-- dürften also ca. 30 Stunden angefallen sein, was ganz sicher eine sehr hohe Stundenzahl für einen vergleichsweise einfachen arbeitsrechtlichen Fall darstellen dürfte. Falls eine Stundenübersicht nicht beigefügt war, fordern Sie die Kanzlei auf, diese nachzureichen.
Ganz oder teilweise könnte die Vereinbarung unwirksam sein, wenn nicht 10-minutengenau abgerechnet wird (d.h. 10 Minuten Anwaltsarbeit lösen nur ein Honorar in Höhe von 290/60x10 aus).
In jedem Fall sollten Sie sich an die Schlichtungsstelle der zuständigen Rechtsanwaltskammer wenden, die nicht nur prüfen kann, ob die Honorarvereinbarung wirksam ist und die Abrechnung korrekt ermittelt wird, sondern auch ein Mediationsverfahren führen kann.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 17. März 2015 | 22:02

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Eine für mich wider Erwarten sehr schnelle und leicht verständliche, grandlinige Antwort. Ich bedanke mich recht herzlich, Morgen werden wir erstmal versuchen, PKH zu beantragen. Vielen Dank, Sehr empfehlenswert.

"