Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen keine allzu große Hoffnungen machen, da Sie mit dem Rechtsanwalt einen Vertrag über die Vergütung geschlossen haben. Zu Ihren Fragen:
1.
Nein.
2.
Ja, Mandatskündigung ist möglich; das Verfahren geht dann weiter. Das Honorar für den bisherigen Rechtsanwalt müssen Sie aber trotzdem bezahlen. Sie können sich dann entweder selber verteidigen (nur erste Instanz) oder einen anderen Anwalt beauftragen (denn Sie dann aber auch noch bezahlen müssen).
3.
Da Sie sich nach eigenen Angaben gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wenden, sind Ihre Aussichten ja offenbar gut, sofern Sie an eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz interessiert sind. Sollte eine Abfindung ausgehandelt werden können, so hilft auch dies.
4.
Soweit ich Sie verstanden habe, entspricht die Abrechnung den vertraglichen Vorgaben, also insbesondere dem Stundenhonorar des Anwalts. Die Kosten sind also vertragsgemäß.
Sie sollten zunächst die Abrechnung ans ich prüfen, insbesondere die Stundenanzahl. Bei einem Honorar von wenigstens EUR 9.000,-- dürften also ca. 30 Stunden angefallen sein, was ganz sicher eine sehr hohe Stundenzahl für einen vergleichsweise einfachen arbeitsrechtlichen Fall darstellen dürfte. Falls eine Stundenübersicht nicht beigefügt war, fordern Sie die Kanzlei auf, diese nachzureichen.
Ganz oder teilweise könnte die Vereinbarung unwirksam sein, wenn nicht 10-minutengenau abgerechnet wird (d.h. 10 Minuten Anwaltsarbeit lösen nur ein Honorar in Höhe von 290/60x10 aus).
In jedem Fall sollten Sie sich an die Schlichtungsstelle der zuständigen Rechtsanwaltskammer wenden, die nicht nur prüfen kann, ob die Honorarvereinbarung wirksam ist und die Abrechnung korrekt ermittelt wird, sondern auch ein Mediationsverfahren führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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