Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bekommen, mit folgenden Forderungen, die laut Verfügung geltend gemacht werden können. "Die Ansprüche auf Auszahlung des Überschusses, der sich bei Abrechnung der auf die Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer anzurechnenden Leistungen (Vorauszahlungen, durch Steuerabzug erhobene Beträge) für das Kalenderjahr 2009 und alle Vorjahre als Erstattungsanspruch ergibt, außerdem die Ansprüche auf Eigenheimzulage für das Jahr 2010 und alle Vorjahre, sowie der Anspruch auf Erstattung auf Umsatzsteuererstattung für das Kalenderjahr 2009 und alle Vorjahre." Was bedeutet dies konkret?