Widerspruch gegen Zweitwohungssteuer
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Die Gemeinde berechnet die Steuer basierend auf der Jahresrohmiete, hier 7411 EUR/Jahr. ... Mietspiegel umliegende Gemeinden) 2) Die Satzung der Gemeinde zur Erehbung der Zweitwohungssteuer legt in §4 fest: "Ab Januar 1995 erfolgt die Hochrechnung entsprechend der Steigerung der Wohungsmieten (Nettokaltmieten, Reihe Nettokaltmieten insgesamt) aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im gesamten Bundesgebiet, der vom Statsistischen Bundesamt veröffentlich wird".