Einkünfte aus Veräußerungsgewinn; Anschaffungskosten werden nicht anerkannt
Die Berücksichtigung der in Ihrem Schreiben vom 30.6.2013 erwähnten Anschaffungskosten sowie Makler Courtage beruht weder auf einen Grundlagenbescheid noch ist ein Ereignis eingetreten, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis).