Die Gesamtkomplexität eines Verfahrens, dass beim Finanzgericht eingebracht werden soll, beinhaltet fehlerhafte Bescheide, Nötigung, Betrug, Verstoß gegen die guten Sitten und andere Aspekte. Kann der gesamte Fall dem Finanzgericht vorgetragen werden und entscheidet dieses dann, welche Aspekte es selbst bearbeitet und welche es an andere Gerichte weitergibt oder ist es Aufgabe des Klägers, die Aspekte zu ordnen und jeweiligen Gerichten zuzuführen? Nennen Sie bitte dafür die relevanten §§, die das Herangehen regeln.