Einkommensteuerpflicht in Katar
vom 24.5.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Da ich in Deutschland noch eine Mietwohnung auf meinen Namen laufen habe, bin ich derzeit auch in der BRD einkommenssteuerpflichtig. ... Meine Frage nun lautet, ob die Verlagerung meines Lebensmittelpunktes (Wohnsitzaenderung) genug ist um Steuerzahlungen sowie die Zahlung der Sozialabgaben zu umgehen, auch wenn ich in Katar ueber einen deutschen Arbeitsvertrag arbeite bzw. falls dem nicht Genuege tut, was ich tun kann um Steuerzahlungen sowie die Zahlung der Sozialabgaben in Deutschland zu verhindern.