Rückerstattung zuviel gezahlter Quellensteuer
vom 30.10.2019
für 32 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Es lässt sich aber eindeutig abschätzen, dass es auch im Steuerjahr 2011 zu Steuerrückerstattungen (nach ZIV) käme, da –wie bereits erwähnt- der steuerbare Anteil meiner Renteneinkünfte auch in diesem Jahr unterhalb des Grundfreibetrages (also steuerlich bei 0,00 EUR) lag und weitere Einkünfte mit Ausnahme der Zinserträge nicht vorhanden waren. ... Zweifelsfrei hätte ich bei Einreichung der Steuererklärungen für die Steuerjahre 2011 und 2012 steuerlich besser abgeschnitten. ... Auch frage ich mich, ob für mich trotz zuviel gezahlter Steuern irgendwelche sonstigen Unannehmlichkeiten zu erwarten sind, wenn ich meine Absicht in die Tat umsetze und die Steuererklärung für das Steuerjahr 2012 zwar verspätet, jedoch noch fristgerecht vor dem 31.12.2019 abgebe.