Folgender Fall: Es geht um die Einkommensteuerberechnung mit Progressionsvorbehalt für das Jahr 2015 für ein verheiratetes zusammenveranlagtes Ehepaar aus Niedersachsen: Folgende Daten nehmen wir an: Ehemann A: Bruttoarbeitslohn 30.672, abzgl. aller Aufwendungen, zu versteuern 23.804 € Ehefrau B: steuerpflichtiger Teil der Rente 4.865 € wäre ohne Progressionsvorbehalt ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von 28.669 €, was nach der splittingtabelle für das Jahr 2015 einen Betrag von 2.314 € ergeben würde... ... Was ich jetzt nicht verstehe (Der Bescheid des Finanzamtes): Das FA hat richtigerweise die Beträge von A+B als gemeinsames zu versteuerndes Einkommen zusammengerechnet (28.669 €) und die Steuer aber folgendermaßen berechnet: "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 13,2508% aus 28.669 €" und eine Einkommenssteuer iHv 3.798 € festgesetzt... ... Weil ich dachte, dass die Steuer unter Progressionsvorbehalt so gerrechnet wird: A+B= 28.669 € als fiktives zvE Splittingtarif wären dann (2314 € / 28669 € * 100) = 8.0714 % erhöhter Steuersatz bedeutet für Ehemann A = 23.804 € * 8.0714 / 100 = 1.921,31 € als festzusetzende Einkommenssteuer...