Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer. Das Steuerrecht sieht ja vor, dass man von seiner Tante alle 10 Jahre einen Freibetrag von 20.000 Euro erhalten darf, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich folgende Beträge von meiner in Asien lebenden Tante erhalten habe; Jahr 2008 - 1.500 Euro in bar Jahr 2017 - 8.000 Euro per Überweisung Jahr 2020 - 15.500 Euro per Überweisung Ich bin davon ausgegangen, dass ich wegen der letzten beiden Überweisungen schenkungssteuerpflichtig bin, aber ich habe ganz vergessen, dass es vorher noch eine Barschenkung gab.