Ansonsten hat sich nichts geändert Anfang Juli 2021 kam dann die Absage vom Finanzamt, dass keine Änderung des Einkommensteuerbescheids 2019 mehr möglich sei, da diese zugunsten meiner Frau (Verlust aus V + V) ausfallen würde und deshalb vor Ablauf der Einspruchsfrist (also 2020) hätte beantragt werden müssen. ... Meine Frau habe bereits bei Erstellung der Einkommensteuererklärung gewusst, dass sie Vermietungseinkünfte habe und seit 01.01.2019 alleinige Eigentümerin sei, so der Vorwurf Zur Erinnerung hier der Wortlaut des Paragrafen: „Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern … soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden." ... Und die Anlagen FB mit den Zeilen 37 und 43 suggerieren, dass man die Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen darzustellen hätte, was auch unsere Absicht war, damit das Finanzamt die Änderungen leichter nachvollziehen kann.