Hinweis auf Rechnungen nach UK
vom 7.8.2024
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Guten Tag, sofern wir als deutsches Unternehmen eine Rechnung an ein Unternehmen im EU-Ausland fakturieren berechnen wir keine Umsatzsteuer und ergänzen auf der Rechnung den Satz: "Steuerschuldner ist der Rechnungsempfänger nach §13b UStG". Ebenfalls ist unsere DE Ust.ID auf der Rechnung. Für Unternehmenskunden in England haben wir eine UK VAT ID und sofern wir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer einem Kunden in England senden, weisen wir dies auf der Rechnung mit 0% Steuer aus und schreiben unsere UK VAT ID auf die Rechnung.