Darstellung der Situation: • Vater und Mutter haben 1990 ein neues Haus mit 2 Wohneinheiten gebaut • Meine Frau und ich sind 1998 zur Miete in die zweite Wohneinheit gezogen • 2003 fand durch meine Eltern eine Wohnraumerweiterung unseres Teils statt • 2006 ist mein Vater verstorben • Zum 01.01.2012 wurde das Haus mit beiden Wohneinheiten auf mich im Zuge eines vorweggenommenen Erbes auf mich übertragen, meine Mutter erhielt Wohnrecht auf Lebenszeit (kein Nießbrauch) • Bei der Übertragung war die Immobilie noch mit einem Darlehn belastet, was ebenfalls auf mich übertragen wurde • Meine Mutter, meine Frau und ich haben uns jetzt entschieden, das Haus zu verkaufen und vom Land in die Stadt zu ziehen. Dort wollen meine Frau und ich für uns drei ein neues Haus mit 2 Wohneinheiten bauen. Nun stellt sich uns die Frage, ob bei dem Verkauf unserer Immobilie eine Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt und wie dieser dann berechnet wird.