Während der Ehe wurde ein renovierungsbedürftiges Haus gekauft um es nach der Renovierung selber zu bewohnen. Noch in der Renovierungsphase erfolgte die Trennung. Keiner konnte das Haus selber finanzieren bzw. dem Anderen die Häfte auszahlen, sodas zwangsläufig vermietet wurde. Nach der Scheidung und nach 5Jahren wurde das Haus jetzt verkauft. Muss Speuklationssteuer bezahl werden obwohl wir nicht spekulieren wollten?
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Sie müssen den Veräußerungsgewinn tatsächlich versteuern, dies ergibt sich aus § 23 EStG.
Hintergrund ist, dass die Versteuerung des Veräußerungsgewinns die Regel ist und die Ausnahmen tatsächlich Ausnahmen sind. Die Ausnahmen sind, Besitzzeit von mehr als 10 Jahren oder Selbstnutzung im Jahr der Veräußerung und den beiden vorhergehenden Jahren.
Ich bedauere, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft geben kann.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.