Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist die Veräußerung einer Eigentumswohnung steuerbar i.S.v. § 23 EStG
, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre liegen, § 23 Abs.1 S.1 EStG
.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn eine Eigennutzung vorliegt. Die Eigentumswohnung muss im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, vgl. § 23 Abs.1 S.3 EStG
.
Wie Sie schon richtig erkannt haben, ist hierfür nicht erforderlich, dass sich die Eigennutzung auf volle 2 Kalenderjahre bezieht. Es reicht, dass der Steuerpflichtige die Immobilie im Jahr der Veräußerung ausschließlich zu Wohnzwecken nutzt und in den beiden vorausgehenden 2 Kalenderjahren auch.
Wird z.B. ein Haus im Dezember 2000 bezogen und ab da ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, kann dieses frühestens im Januar 2002 verkauft werden, ohne Spekulationssteuer zu zahlen,
vgl. BMF BStBl I 00, 1384 Rz.25.
Wenn Sie die Wohnung im August 2015 verkaufen, dann liegt die Eigennutzung im Jahre 2015 vor.
Ebenso ist eine Eigennutzung 2013 und 2014 gegeben. Wichtig ist hierbei, dass die Eigennutzung durchgehend vor lag und nicht durch Fremdvermietung unterbrochen war. Ein kurzes Leerstehen während der Renovierung oder vor Verkauf der Wohnung schadet hierbei nicht. Wichtig ist hierbei, dass Sie selbst die Eigentumswohnung zu Wohnzwecken genutzt haben.
Der Verkauf der Wohnung wäre damit nicht steuerbar, d.h. es fällt keine Spekulationssteuer an.
Da Sie als Fragesteller hier im Portal nur eine kurze Schilderung Ihrer Situation vornehmen, kann ich Ihnen nur eine allgemeine Beratung zukommen lassen. Es wäre daher ratsam, einen Steuerberater vor Ort zu konsultieren, der mit Ihrer Situation vertraut ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner
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