Ich habe ein Haus geerbt, das ich über zwei Jahre selbst bewohne. ... Dabei würde ich vorübergehend sowohl das Haus besitzen (leerstehend) als auch eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes mieten oder kaufen. ... Allerdings ist mir unklar, ob mir dabei folgender § zur Steuerfalle werden könnte: (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html) "...Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden ..." 2008, 2009 und bisher in diesem Jahr (2010) habe ich das Haus bewohnt. a) Wenn das Haus nun 2010 einige Monate leer steht, da ich in eine Wohnung ziehe und ich das Haus 2010 verkaufe, ist der Verkauf dann steuerfrei, da ich das Haus im Jahr der Veräußerung zumindest einige Monate zu "eigenen Wohnzwecken" genutzt habe oder muß ich Steuern zahlen, da das Finanzamt "eigene Wohnzwecke im Jahr der Veräußerung" so interpretiert, dass ich in der gesamten Zeit bis zur Veräußerung das Haus bewohnen muß, um steuerfrei zu bleiben?