Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sehr geehrter Fragesteller, grundsätzlich genügt allein der Umstand, dass Sie in Deutschland noch ein Haus unterhalten nicht, um auch in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht für SIe auszulösen. Hierzu wäre es notwendig, dass Sie Ihren Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben. Dies ist laut Ihrer Schilderung nicht der Fall. Ohne jedoch die Dokumente zu kennen, kann ich Ihnen leider keine Hilfestellung geben, wie Sie jetzt am besten und schnellsten das Problem beseitigen. Daher rate ich Ihnen, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit den Ihnen vorliegenden Dokumenten aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen. Sehr gerne stehen auch wir für Sie für die weiteren Schritte zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass diese Webseite lediglich dazu dient, Ihnen einen erste Einschätzung zur Rechtslage zu liefern. Eine ausführliche und persönliche Beratung soll und kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan-Torben Callsen, Rechtsanwalt