Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Entscheidend ist, ob gerade die Begründung (nicht die Führung) des zweiten Hausstandes geeignet ist, den Beruf des Stpfl. zu fördern.Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch die Einrichtung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort erhebliche Zeit- oder Fahrtkosten einsparen kann. Dies ist bei Ihnen m.E. der Fall. Sie haben allerdings nicht mitgeteilt, wie lange Sie sodann zur Arbeitsstelle benötigen, wenn Sie den Zweitwohnsitz beziehen. Unschädlich wäre auch, dass Sie die Zweitwohnung nur für sechs Monate inne haben.
2. Da Sie verheiratet sind, bleibt Hauptwohnsitz Ihr Familienwohnsitz, wo auch Ihr Mann wohnt. Aufgrund melderechtlicher Vorgaben haben Sie sich an Beschäftigungsort mit Nebenwohnsitz anzumelden. Das Finanzamt bleibt gleich zuständig, also an Ihrem Hauptwohnsitz für Sie zuständig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt