Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland mit Schweiz
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ein Bekannter hat folgende Frage: Er ist Deutscher und ansässig in der Schweiz und wird dort Einkommen- und Vermögensteuer pflichtig. Einkommen bezieht er fast ausschließlich aus Dividenden von Aktien deutscher Firmen in Deutschland und unterliegt dort der Kapitalertragssteuer als Abgeltunssteuer (25% + Soli), die von der ausschüttenden Firma einbehalten wird. ... Nach meinen Kenntnissen müßte er nach dem Doppelbesteuerungsabkommen die o.g. deutsche Abgeltungssteuer zurück erhalten oder in der Schweiz angerechnet bekommen.