Besteuerung nach dem Umzug ins Nicht-EU-Ausland
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachfolgend eine kurze Schilderung des Sachverhalts: Ich bin dabei, ein Handelsvertretervertrag mit einem inländischen Produktionsunternehmen zu unterzeichnen. Da ich als selbstständiger Bezirksvertreter in einem Nicht-EU-Land tätig sein soll, ist ein Umzug in dieses Land, wo ich mich dafür als Einzelunternehmer anmelden werde, geplant. Somit werden die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Handelsvertreter den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland hinzugerechnet.