Folgende Situation: 1.Ich bin verheiratet, 2 Kinder 20J u. 17J, beide in Ausbildung 2.Ich bin seit 2008 als getrennt lebend gemeldet mit Wohnung in der gleichen Stadt (1.Wohnsitz) 3.Da meine Frau bisher bis 2009 geringfügig verdienend bzw. halbtags arbeitete, habe ich vom Maximalbetrag 13800€/Jahr Unterhaltszahlung Gebrauch gemacht, und für 2009 eine solche Steuererklärung mit Status „dauernd getrennt lebend" abgegeben. 4.Wir haben jedoch weiterhin ein gemeinsames Konto, ich übernachte regelmäßíg (2 bis 3 Mal/Woche) im noch gemeinsamen Haus, in einem eigenen Zimmer und nehme dort auch regelmäßig an den gemeinsamen Mahlzeiten teil. ... Kann ich dies in Anbetracht von speziell Punkt Nr. 4 oben tun, und meine eigene Wohnung ab 2010 (für die Steuer 2010) als Zweitwohnsitz angeben? Oder wird das vom Finanzamt als dauernd getrennt lebend ausgelegt und wir müssen weiterhin Steuerklasse 1 und 2 bleiben, anstelle der angestrebten Klassen 3 und 5?