Steuerlich falle ich gegenwärtig unter das DBA zwischen der Schweiz und BRD, da ich an mehr als 60 Tagen nicht nach der Arbeit an meinen Hauptwohnsitz in BRD zurückkehre, aber, dadurch dass meine Frau und mein Kind weiterhin in Deutschland wohnen und wir dort einen gemeinsamen Wohnsitz haben, wurden meine Einkünfte zwischen der Schweiz und Deutschland nach Aufenthalt aufgeteilt. ... Entsprechend wäre für mich eine Differenzbesteuerung, wenn mich das deutsche Finanzamt als Grenzgänger einstufen würde, finanziell sehr nachteilig. Meine Frage: Hätte die Einstufung als Grenzgänger in der Schweiz (G-Bewilligung) einen Einfluss auf meine Einordnung im deutschen Steuerrecht (auch dann, wenn ich die Voraussetzung, an mehr als 60 Tagen pro Jahr nicht an meinen Hauptwohnsitz zurückzukehren, deutlich erfülle)?