Sehr geehrter Herr,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist richtig, dass Rentner (verheiratet), erst ab einem Einkommen von über 37.800,-€ Steuern zahlen müssten. Für Einkünfte aus Kapitalerträgen, Betriebsrenten, Vermietung und Verpachtung, angestellter oder selbständiger Tätigkeit gelten andere Steuerregeln als für die (gesetzliche) Rente.
Eine mögliche angreifbare Ungleichbehandlung vermag ich nicht zu erkennen, da die Steuerregeln nur für verheiratete bzw- ledige Rentner gelten. Ein Gang zu dem Finanzgericht würde sich m.E. nicht lohnen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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