Versteuerung Nebentätigkeit
vom 17.4.2013
63 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Guten Tag, ich arbeite im öffentlichen Dienst und hätte die Möglichkeit dieses Jahr nebenbei als Gutachter zu arbeiten (mit Einverständnis meines Arbeitsgebers). Die Einkünfte hieraus lägen unter der - meines Wissens nach hier geltenden - Mindestgrenze für Umsatzsteuerpflichtige Einnahme iHv 17400 EUR. Zur Versteuerung des Einkommens im Rahmen meiner regulären Einkommenssteuererklärung hätte ich die folgenden Fragen: Ich geben die Einkünfte im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung an; muss ich darüber hinaus (z.B. vorab) das Finanzamt über diese Nebentätigkeit informieren?