Doppelte Haushaltsführung - Haupt und Nebenwohnung, Untervermietung
vom 30.5.2011
20 €
Historischer Preis
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Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt in StadtY (große Stadt in Bayern und Landeshauptstadt) wollte sie eigentlich StadtY als Zweitwohnung anmelden, der Beamte sagte ihr aber dass StadtY laut geltender lokaler Statuten ihr Hauptwohnsitz sei, da sie im Durchschnitt mehr Zeit in StadtY als in StadtX verbringe - weil sie eben in StadtY arbeitet und mehr als 4 Tage die Woche da sei - wie das steuerlich zu bewerten sei wisse der Beamte aber nicht. ... Und noch eine Frage: Sie hat einen Untermieter in ihre Wohnung gelassen von Januar bis April 2011 - jetzt ist die Wohnung wieder zu 100 % nur von ihr genutzt - Frage: Muss sie die Mieteinnahmen versteuern bzw. braucht sie diese nicht anzugeben? Sind für diese Zeit die VOraussetzungen für DHH überhaupt erfüllt wenn sie in der Zeit vom Januar bis April die Wohnung zwar sporadisch auch genutzt hat, aber hauptsächlich der Untermieter drin gewohnt hat und sie sich - wenn sie in StadtX war am Wochenende hauptsächlich bei Ihrem Freund aufgehalten hat?