Steuern auf fiktive Börseneinkünfte gezahlt
vom 27.7.2015
178 €
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Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, Steuern auf real nicht vorhandene Einnahmen zu erheben, weil das das ganze Steuerverfahren ad absurdum führen würde. ... Jetzt regt das Gericht wieder an, meine Klagen wg. der Einkommenssteuer 2008 u 2009 zurück zu nehmen, weil die Steuerbescheide rechtskräftig geworden sind, um unnötige Gerichtskosten zu vermeiden. ... Und in 2008 will ich nicht für 44.000€ real nicht existierende Börseneinnahmen Steuern zahlen, sondern nur für die tatsächlichen.