Hallo, ich bin Rentner und habe lt Steuerbescheid ein Jahreseinkommen von 8330 Euro.
Ich bin freiwillig bei der AOK versichert. Das heisst ich bezahle trotz Mieteinnahmen keine Steuern , muß aber auf das Existenzminimung 15,5 % Beitrag zahlen ? kann das sein. Besten Dank im vorrausmfg HB
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1:
"muß aber auf das Existenzminimung 15,5 % Beitrag zahlen ? kann das sein."
Das kann nach Ihrer Schilderung - vorbehaltlich einer konkreten Prüfung des Beitragsbescheids - durchaus möglich sein.
Denn als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse richtet sich Ihre Bewitragsbelastung nach § 240 SGB V
nach der Gesamtheit Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei werden grundsätzliche fiktive Monatseinnahmen zugrundegelegt, die in Ihrem Fall etwa 968 € monatlich betragen, was eine monatliche Beitragsbelastung von ca. 140 € bedeutet. Ggf. ist bei Beantragung und entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen auf eine Beitragsberechnung an den konkret erzielten Entgelten möglich, wobei grundsätzlich die fiktiv berechneten Einnahmen die Untergrenze bilden, d.h. auch wenn Sie tatsächlich monatlich weniger verdienen, wird diese Untergrenze ( 968 € ) bei der Betragsberechnung berücksichtigt.
Éine Verringerung Ihrer Belastung können durch einen Antrag beim Rentenversicherungsträger auf Zuschuss zur Krankenversicherung oder bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen durch den Wechsel in die Krankenversicherung für Rentner (KvdR) erreichen.
Ggf. steht Ihnen auch aufgrund Ihrer konkreten Einkommenssituation ein Zuschuss seitens des örtlichen Sozialamts zu. Auch dieses müssen Sie eigenständig beantragen.