§ 13 und § 14 Steuerberatergebührenveordnung
vom 18.7.2005
15 €
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A beauftragt im Internet einen Steuerberater einen bestimmten Sachverhalt zu prüfen. Stellt die Vereinbarung mit dem Steuerberater einen bestimmten Sachverhalt für 93 Euro pro Stunde zur prüfen, aber keine Gegenstandsgebühr zu berechnen eine Pauschalvereinbarung im Sinne der § 14 Steuerberatergebührenveordnung dar? ... Sie beträgt 19 bis 46 Euro je angefangene halbe Stunde. zurück § 14 Pauschalvergütung (1) Für einzelne oder mehrere für denselben Auftraggeber laufend auszuführende Tätigkeiten kann der Steuerberater eine Pauschalvergütung vereinbaren.